Das Hören von Musik ist nur leise erlaubt. Die Gäste des angrenzenden Schwimmbads werden sonst gestört.
Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Veranstalter das Recht vor das Hören von Musik in Teilen oder in Gänze zu untersagen. Zudem verhängt der Veranstalter ein Ordnungsgeld in Höhe von 100€ gegen das verstoßende Team.